Liebe Kundinnen und Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen der Kundin/dem Kunden und der Frauen Wandern Anders UG (haftungsbeschränkt), Bürgermeister-Sappl-Str. 5 mit Sitz in 83646 Bad Tölz - nachfolgend die Veranstalterin - zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen der §§ 651a-y des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß der §§ 4 - 11 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) und füllen diese aus.
Die Angebote an geführten Wanderreisen auf dieser Webseite richten sich, sofern nicht anders angegeben, ausschließlich an Frauen. Bei Interesse dürfen uns selbstverständlich auch Männer oder gemischte Gruppen ansprechen, wir erstellen gern individuelle Wandertouren, zum Beispiel für einen Firmenausflug oder Familien/Freundeskreis.
Unsere geführten Wanderreisen auf dieser Webseite sind nicht für Kunden/Kundinnen mit eingeschränkter Mobilität geeignet.
Wir bitten darum, diese Reise- und Geschäftsbedingungen vor der Buchung eines Angebots sorgfältig durchzulesen.
Teilnahmeberechtigung
Die von der Veranstalterin angebotenen Reisen erfordern je nach Tour ein mehr oder weniger hohe körperliche Verfassung und sind daher nicht für alle geeignet.
Die detaillierte Reisebeschreibung informiert über das für die Teilnahme erforderliche technische und konditionelle Niveau. Überdies empfehlen wir, uns für weitere Informationen über die Anforderungen bei unseren Reisen zu kontaktieren.
Die Veranstalterin gibt neben der Reisebeschreibung, die der/die Kunde/in vor der Buchung zur Kenntnis zu nehmen hat, für alle Reisen einen Schwierigkeitsgrad an, und zwar abhängig von Weglängen, der Schwierigkeit des Terrains, der Gesamtdauer der Reise und ähnliche Kriterien.
Die/der Kunde/in muss sich vergewissern, dass seine/ihre körperliche Verfassung für die geplante Tour geeignet ist. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Anmeldung einer/eines Reisende/n abzulehnen, der/die die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.
Mit der Anmeldung bestätigt der/die Kunde/in, dass der-/ssen Gesundheitszustand und körperlichen Fähigkeiten ihr/m die Teilnahme an den von der Veranstalterin angebotenen Aktivitäten erlauben.
1.1 Teilnahmevoraussetzungen
An den Reiseangeboten der Veranstalterin kann jede/r Kunde/in teilnehmen, die/der gesund ist, die in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt und die erforderliche Ausrüstung mitführt, sofern diese nicht von der Veranstalterin gestellt wird. Die Veranstalterin behält sich vor, bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern über 65 Jahren ein schriftliches ärztliches Attest zu fordern. Die/der Kunde/in und alle etwaigen Mitreisenden müssen über eine ausreichende körperliche Verfassung, ausreichende Erfahrung und eine der Reise angemessene Ausrüstung verfügen. Das sind insbesondere für Bergwanderungen geeignetes festes Schuhwerk, Hüttenschlafsäcke etc… wie in den jeweiligen von der Veranstalterin zur Verfügung gestellten Packlisten aufgeführt.
Die Veranstalterin hat das Recht, nach eigenem Ermessen von/m Teilnehmer/in schriftliche ärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Reise- und Aufenthaltstauglichkeit in den Bergen zu verlangen.
Fehlende Eignung und Rücktritt
Sollte der/die Kunde/in oder ein Mitreisender auf der Reise feststellen, dass er den Anforderungen der Reise nicht gewachsen ist, und aus diesem Grund oder aus anderen Gründen, die nicht zum Rücktritt der Reise berechtigen, die Reise abbrechen oder einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises, und zwar auch nicht anteilig.
Für, aus diesem Grund dem Reisenden oder einem Mitreisenden entstehende Zusatzkosten (etwa für eine Unterkunft oder Reisekosten) haftet die Veranstalterin nicht. Das gesetzliche Recht der/s Kunde/in, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Die Veranstalterin empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruchskosten-und einer Reiserücktrittskosten-versicherung.
1.3 Informationspflicht
Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich, die Veranstalterin jedenfalls zum Zeitpunkt der Buchung und vor dem Beginn des Reiseangebotes über etwaige gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen zu informieren. Wir behalten uns vor, im Zweifelsfall ein schriftliches ärztliches Attest zu fordern.
1.4 Kündigung durch Veranstalterin
Die Veranstalterin ist berechtigt, vor, zu Beginn oder während eines Reiseangebots den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn die Kundin/der Kunde trotz einer entsprechenden Mahnung seitens der Veranstalterin nachhaltig stört, sich vertragswidrig verhält oder sofern Zweifel daran aufkommen, dass die Kundin/der Kunde die unter Ziffer 1.1 genannten Anforderungen erfüllt.
1.5 Keine Rückerstattung
Im Falle einer unter Ziffer 1.4 genannten Kündigung behält die Veranstalterin den Anspruch auf den Reisepreis, es sei denn der/die Teilnehmerin weist nach, dass die zunächst angenommenen Zweifel, (objektiv) nicht vorgelegen haben. Dies gilt nicht für ersparte Aufwendungen sowie die Vorteile, die ihr aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung entstehen.
2. Teilnahme von Minderjährigen
Wenn Minderjährige an unseren Angeboten teilnehmen möchten, muss dies in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erfolgen. Die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, die Veranstalterin über etwaige gesundheitliche Einschränkungen schriftlich in Kenntnis zu setzen und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass der/die Minderjährige fähig ist, am gebuchten Angebot teilzunehmen. Die Aufsichtspflicht liegt bei dem begleitenden Erziehungsberechtigten. Im Übrigen gilt Ziffer 1. entsprechend.
3. Vertragsschluss
Das Angebot der Veranstalterin ist freibleibend und basiert auf der entsprechenden Reisebeschreibung.
Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Buchungsformular erfolgen und gilt als verbindlich. Die Kundin/der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer/seiner Angaben verantwortlich. Die Teilnahme an einem Reiseangebot wird nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben. Eine telefonische Reservierung ist nicht möglich.
Der Vertrag kommt mit der elektronischen Auftragsbestätigung durch die Veranstalterin und mit dem darin genannten Leistungsumfang zustande.
Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der Veranstalterin vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn die Kundin/der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reise- bzw. Angebotsleistungen erklärt.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
4. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines für Pauschalreisen nach § 651r BGB der Reisepreis zu 100% bis 7 Tage vor Reisebeginn fällig. Der Versand der Rechnung sowie des Sicherungsscheines erfolgt nach Erreichen der Mindestteilnehmerinnenzahl für die jeweilige Veranstaltung. Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 7 Tage vor dem Beginn der Reise, ist der Reisepreis nach Rechnungsstellung sowie Aushändigung des Sicherungsscheins für Pauschalreisen nach § 651r BGB sofort und ohne Abzug im Voraus fällig. Eine Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines für Pauschalreisen besteht nicht, wenn die Veranstaltung nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 100,-- nicht übersteigt.
Wird die Zahlung nicht, nicht fristgemäß oder unvollständig geleistet, ist die Veranstalterin berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die Rücktrittskosten nach Ziffer 5. zu verlangen.
5. Rücktritt und Stornierung
Vor Reisebeginn kann die Kundin/der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Veranstalterin zu erklären.
Je nach Zeitpunkt der schriftlichen Rücktrittserklärung fallen für die Kundin/den Kunden abhängig vom Reisepreis bzw. Angebotspreis folgende Stornogebühren an:
bis 30 Tage vor Reise-/Angebotsbeginn: 30 %
29 bis 15 Tage vor Reise-/Angebotsbeginn: 50 %
14 Tage bis 5 Tage vor Reise-/Angebotsbeginn: 80 %
ab 4 Tage vor Reise-/Angebotsbeginn bzw Nichtantritt: 90 %
6. Benennung einer Ersatzteilnehmerin/eines Ersatzteilnehmers
Kann eine Kundin/der Kunde eine von ihr/ihm gebuchte Reise - z. B. krankheitsbedingt - nicht antreten, ist es ihr/ihm möglich, eine dritte Person zu benennen, die die Reise an ihrer/seiner Stelle antritt, sofern diese die unter Ziffer 1. genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Die Ansprüche und Verpflichtungen, die sich aus dem mit der/dem ursprünglichen Kundin/Kunden geschlossenen Vertrag ergeben, gehen in diesem Fall auf die Ersatzteilnehmerin/den Ersatzteilnehmer über,
§ 651e BGB gilt entsprechend.
Die Ersatzteilnehmerin/der Ersatzteilnehmer muss der Veranstalterin vor Reiseantritt gemeldet werden, spätestens jedoch drei Stunden vor dem vereinbarten Treffpunkt zu Beginn der Reise. Bei einer späteren Meldung kann die Ersatzteilnehmerin/der Ersatzteilnehmer nicht berücksichtigt werden.
7. Rücktritt durch die Veranstalterin
Ausschließlich die Veranstalterin kann Angebote wetterbedingt absagen. Eine wetterbedingte Absage eines Angebots erfolgt spätestens drei Tage vor dem festgelegten Beginn. In diesem Fall wird das Angebot auf das nächstmögliche Datum verschoben.
Die Kundin/der Kunde erhält auf Wunsch alternativ eine Gutschrift, die sie/ihn dazu berechtigt, innerhalb eines Jahres an einem gleichwertigen Angebot ihrer/seiner Wahl teilzunehmen.
Die MindestteilnehmerInnenzahl der Reiseangebote liegt grundsätzlich bei 4 Personen, sofern bei dem jeweiligen Angebot nicht anders angegeben (z.B. Alpenüberquerungen Mindestteilnehmer 6 Personen).
Wird die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht, behält sich die Veranstalterin vor, den Rücktritt innerhalb folgender Frist zu erklären:
Spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
Spätestens 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen
Spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen
In diesem Fall werden bereits geleistete Reisezahlungen vollständig zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens der Kundin/des Kunden ist ausgeschlossen.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ein bereits stattfindendes Angebot aus Sicherheitsgründen, z. B. Gewitter, Sturm etc. abzubrechen. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung des Reise- bzw. Angebotspreises. Dies gilt nicht für ersparte Aufwendungen der Veranstalterin sowie die Vorteile, die ihr aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung entstehen.
Weitere Gründe für die Absage eines Angebotes durch die Veranstalterin führen dazu, dass die Kundin/der Kunde einen Anspruch auf Rückerstattung des bereits geleisteten Angebotspreises hat, sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird.
8. Umbuchung
Nach Abschluss des Vertrages hat die Kundin/der Kunde keinen Anspruch auf eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Art der Beförderung.
Für den Fall das Umbuchungen von der Veranstalterin akzeptiert werden wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,-- fällig.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sofern die Kundin/der Kunde einzelne Leistungen, die Bestandteil des gebuchten Angebotes sind und ihr/ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch und dies aus Gründen, die der Kundin/dem Kunden selbst zuzurechnen sind (z. B. eine vorzeitige Rückreise), hat diese/dieser keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Preises.
10. Besondere Bedingungen am Berg
Reisen in der Natur und insbesondere in den Bergen erfordert von den Kundinnen und Kunden ein hohes Maß an Eigenverantwortung.
Aufgrund des Wetters, besonderer Verhältnisse am Berg, im Hinblick auf konditionelle oder sonstige Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder wegen sonstiger Umstände kann die Reiseleitung Tour- und Programmänderungen vornehmen (siehe auch Ziffer 7.). Besondere Bedingungen und Anforderungen der einzelnen Angebote werden in der jeweiligen Tourenbeschreibung erläutert und sollten vor der Reisebuchung aufmerksam durchgelesen werden.
11. Corona
Grundsätzlich gilt für alle Touren, die wir durchführen: Sollte eine Tour aufgrund der Einschränkungen durch Corona in Form von Quarantänebestimmungen, Einreiseverboten, dem Verbot von Gruppenveranstaltungen oder geschlossenen Beherbergungsbetrieben nicht möglich sein, erstatten wir sämtliche Beträge (Reisepreis) die bei uns bereits bezahlt wurden zu 100% zurück.
Sollte eine Kundin die Tour absagen müssen, weil sie aufgrund geltender 2G-Regelungen nicht mitkommen kann,, kann leider keine Gutschrift erfolgen.
Die Veranstalterin stellt keine Bedingung wie z.B. 3G an die Kundinnen. Wir setzen aber die gesetzlichen Bestimmungen zur Einreise und Beherbergung des bereisten Landes ordnungsgemäß um.
11. Fotorechte
Fotos und Videos, die von unseren Bergwanderführerinnen im Rahmen unserer Touren und Reiseveranstaltungen gemacht werden, können für Werbezwecke im Bergwanderschulprogramm, auf der Homepage, in Printmedien und in Social Media (z.B. Instagram, Facebook) verwendet werden. Wenn das nicht gewünscht ist, muss dies der Veranstalterin schriftlich (per Mail: info@frauen-wandern-anders.de) mitgeteilt werden. Sollte bis zu Beginn der Veranstaltung keine Mitteilung erfolgt sein, gehen wir davon aus, dass mit der Veröffentlichung und entsprechender Verwendung Einverständnis besteht. Die Rechte für die Fotos liegen bei dem jeweiligen Fotografen.
12. Haftungsbeschränkung
Ansprüche der Kundin/des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind davon Schadensersatzansprüche der Kundin/des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des geschlossenen Vertrags notwendig sind.
Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Kundin/des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die Veranstalterin empfiehlt jeder Kundin/jedem Kunden, zur eigenen Absicherung eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, welche die Risiken des alpinen bzw. des Bergwanderns mit einschließen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Vertragssprache ist deutsch.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin.
14. Schlussbestimmungen (salvatorische Klausel)
Sofern Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen unwirksam sind, tritt an deren Stelle eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bedingung.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.
Stand: 20.09.2023
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtline (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Frauen Wandern Anders UG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt Frauen Wandern Anders UG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in die Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtline (EU) 2015/2302 in der in das nationele Recht umgesetzten Form finden sie unter www.umsetzung-richtline-eu2015-2302.de
Wichtigste Rechte nach der Richtline (EU) 2015/2302:
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (In der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig,
des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Frauen Wandern Anders UG hat eine Insolvenzversicherung über die tourVers Tourist-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen.
Die Reisenden können die zuständige Versicherung kontaktieren (HanseMerkur Reiseversicherung AG, SiegfriedWedellsPlatz 1, 20354 Hamburg, Tel: 040 53799360, E-Mail: reiseinfo@hansemerkur.de oder info@hansemerkur.de), wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Frauen Wandern Anders UG verweigert werden.
Reiseveranstalter:
Frauen Wandern Anders UG
Bgm.-Sappl-Str. 5, 83646 Bad Tölz
Geschäftsführerinnen:
Sabine Schwarzenböck
(Tel. +49 176 21106035)
Sabine Baumgärtner-Reeder
(Tel. +49 174 3003454)